Prof. Dr. Frank Baumgärtel
Landesbeauftragter Sektion Rechtspsychologie für Hamburg
Tel: Sektion Rechtspsychologie Hamburg: 040 53 28 31 79 Fax: 040 53 218 31 77

 

Informationen

Liebe Mitglieder,

 

Das Jahr 2007 zeichnet sich rechtspsolitisch aus durch sehr viele Initiativen der Regierung:

z.B. zum Familienrecht am 11.7. zu den gefährdeten Kindern in Familien und zum Recht der Väter auf Vaterschaftsfeststellung

am 18.7.07 ist der Regierungsentwurf zur Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht veröffentlicht.

Zu dieser Initiative würde ich gerne Ihre Meinung erfahren.
Sie scheint mir auf der allgemeinen Linie zum Strafrecht zu liegen (s.auch unsere Stellungnahme zum Strafvollzusgesetz in Hamburg.)

Einer der beachtlichen berufspolitischen Erfolge des BDP im Jahr 2003 ist auf dem Gebiete
der psychologischen Diagnostik zu vermelden. Das am 01.04.03 in Kraft getretene Waffengesetz
nennt neben anderen fachpsychologische Eignungsgutachten als Voraussetzung für den
Besitz gefährlicher (Schuss-)waffen. Die entsprechende Ausführungsverordnung ist unter
aktiver Mitarbeit des BDP entstanden. Durch die Intervention des BDP sind außerdem die
Psychologischen Psychotherapeuten neben den bisherigen Arztgruppen aufgenommen worden
- neben den Fachpsychologen der Gebiete Verkehrs-, Forensische und Klinische Psychologie.
Allerdings wird vom BDP nur eine Fortbildung zu den Waffenrechtsgutachten angeboten, die nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht und sich nicht auf die aktuelle Forschung bezieht. Diese können Sie einsehen unter den Mitteilungen der IRP

In einer Auseinandersetzung mit einem BDP-Mitglied, das gegenüber einer kommunalen
Aufsichtsbehörde die Anerkennung als Fachpsychologe auch ohne entsprechendes Zertifikat
erlangen wollte, konnte sich der BDP bei der zuständigen Abteilung im Bundesinnenministerium
mit seiner Position durchsetzen.

Fachpsychologe darf sich nennen, wer ein entsprechendes Zertifikat erworben hat
und von unabhängiger dritter Seite bestätigt bekommt, auf dem entsprechenden Gebiet
tätig zu sein und sich regelmässig fortzubilden.
Diese Bestätigung kann zum Beispiel der BDP vornehmen. Eine Selbstbestätigung ist hingegen nicht ausreichend.

Seit einiger Zeit gibt die DPA im Internet eine
Liste von Fachpsychologen,
heraus, die an die zuständigen kommunalen Genehmigungsbehörden weitergegeben werden kann.

Nochnicht entschieden ist die Frage, ob die zertifizierte Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie der Föderation so eitergeführt wird, oder im Rahmen der Initiative des BDP zur Gründung einer Hochschule mit Aufbau- und Weiterbildungsmastern dort ein Masterstudiengang für Rechtspsychologie integriert wird.

Mir erscheint dies unabdingbar, nachdem durch die einschneidenden Maßnahmen der Senators in Bremen der einzige Ausbildungsschwerpunkt für Rechtspsychologie im Rahmen der Diplomstudiums gestrichen wurde. Dadurch entsteht nicht nur in Norddeutschland eine empfindliche Lücke, angesichts der Umfrageergebnisse zu den praktischen Arbeitsfeldern von Psychologen in Norddeutschland - und dem Praxisprofil der Angehörigen der Sektion Rechtspsychologie - erscheint dringend Handlungsbedarf.

(s. Report Psychologie 6/2007 und 9/2007, oder BUA 1/2006, anzufordern bei der Landesgruppe Hamburg

 

Ich würde mich freuen, wenn ich von Ihnen zu den einzelen Aktivitäten Kommentare und Anregungen erhalten könnte