Von: Strafrecht und Strafverteidigung [STRAFRECHT@LISTSERV.GMD.DE] im Auftrag von Rolf Jürgen Franke [rjf@RAFRANKE.DE] Gesendet: Mittwoch, 19. September 2001 18:01 An: STRAFRECHT@LISTSERV.GMD.DE Betreff: IMSI-Catcher-Einsatz - eventuell gesetzliche Grundlage in Arbeit *** safe-e-mail service(http://www.ra-micro.net): virengeprüft und verschlüsselt 19.09.01 18:01:25 Uhr *** LiLi, zur Information: ***** HEUTE IM BUNDESTAG **** PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES ***** ***************************************************************** ********* Berlin: Mi, 19.09.2001 Redaktionsschluss: 12:30 Uhr (242) EINSATZ DES IMSI-CATCHERS DURCH STRAFPROZESSORDNUNG GEDECKT Berlin: (hib/VOM) Der Einsatz des sogenannten IMSI-Catchers GA 090 ist nach Auffassung der Bundesregierung durch die Strafprozessordnung gedeckt. In ihrer Antwort (14/6885) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (14/6827) heißt es, gleichwohl werde geprüft, ob eine "ausdrückliche Rechtsgrundlage" in der Strafprozessordnung geschaffen werden soll. Bei dem IMSI-Catcher handelt es sich nach Angaben der Liberalen um ein technisches Gerät, mit dem unter anderem die Gerätenummer von Mobiltelefonen festgestellt und der Benutzer somit eindeutig lokalisiert werden kann. Die Strafverfolgungsbehörden begründeten den Einsatz dieser Geräte damit, dass Tatverdächtige schwerer Straftaten zur Verschleierung ihre Mobiltelefone und Telefonkarten häufig wechselten und somit auf Grund immer neuer Rufnummern von der Polizei kaum mehr zu überwachen seien. Nach Darstellung der Regierung ist unstreitig, dass im Verlauf eines Telefonats auch die Daten über den "Standort", an dem sich ein Mobiltelefon gerade befindet, nach der Strafprozessordnung erhoben werden dürfen. Umstritten sei die Rechtslage jedoch, wenn das Handy lediglich aktiv geschaltet ist, ein Telefongespräch aber nicht stattfindet. MfkG Rolf Jürgen Franke Rechtsanwalt und Notar Uhlandstr. 75, 10717 Berlin-Wilmersdorf Tel.: +49 30 861 62 22 Fax: +49 30 862 13 56 mailto:postmaster@rafranke.de >